Lackieranlagen

Folgende Punkte können wir für Ihre Lackieranlage durchführen:

  • Planung und Durchführung des Anlagengenehmigungsverfahrens
  • Abnahmeüberprüfung
  • Emissionsmessung (Summe org. C, Staub, Lärm, ...)
    Für VOC-Anlagen sind Emissionsmessungen bei größer als 2000 kg Lösungsmittel pro Jahr alle 3 Jahre notwendig !
  • Emissionsberechnungen
    Für VOC-Anlagen sind Emissionsberechnungen bei kleiner als 2000 kg Lösungsmittel pro Jahr alle 3 Jahre notwendig !
  • Abluftmessungen
    Diese sind jährlich notwendig !
  • Lösungsmittelbilanzierungen (siehe NEWS)
    Jährlich bis 31.März des jeweiligen jahres notwendig bei Anlagen größer 500 kg LM pro Jahr
  • Erstellung von Reduktionsplänen
  • Gutachten über mangelhafte Anlagen

 

Passen Sie auf folgende Punkte besonders auf:

  • Ist die Luftleistung ausreichend und sitmmt die Sinkgeschwindigkeit?
  • Zahlt sich eine Wärmerückgewinnung aus?
  • Schallpegel an der Ausblasstelle und in der Kabine?
  • Ist ihr Beheizungssystem effizient?

 

Wir helfen Ihnen das Richtige für Sie zu finden!

 
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