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Lackieranlagen
Folgende Punkte können wir für Ihre Lackieranlage durchführen:
- Planung und Durchführung des Anlagengenehmigungsverfahrens
- Abnahmeüberprüfung
- Emissionsmessung (Summe org. C, Staub, Lärm, ...)
Für VOC-Anlagen sind Emissionsmessungen bei größer als 2000 kg Lösungsmittel pro Jahr alle 3 Jahre notwendig !
- Emissionsberechnungen
Für VOC-Anlagen sind Emissionsberechnungen bei kleiner als 2000 kg Lösungsmittel pro Jahr alle 3 Jahre notwendig !
- Abluftmessungen
Diese sind jährlich notwendig !
- Lösungsmittelbilanzierungen (siehe NEWS)
Jährlich bis 31.März des jeweiligen jahres notwendig bei Anlagen größer 500 kg LM pro Jahr
- Erstellung von Reduktionsplänen
- Gutachten über mangelhafte Anlagen
Passen Sie auf folgende Punkte besonders auf:
- Ist die Luftleistung ausreichend und sitmmt die Sinkgeschwindigkeit?
- Zahlt sich eine Wärmerückgewinnung aus?
- Schallpegel an der Ausblasstelle und in der Kabine?
- Ist ihr Beheizungssystem effizient?
Wir helfen Ihnen das Richtige für Sie zu finden!
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